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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Auftragserteilung und -abwicklung

§ 1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftbedingungen (AGBs) gelten für den gesamtem Geschäftsverkehr zwischen der Firma „casjopea-design.ch”, vertreten durch Beate Blumenthal, (nachfolgend Casjopea Design genannt) und dem Kunden. Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichende Klauseln enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Grundlagen, wenn die Casjopea Design in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Casjopea Design ausdrücklich schriftlich zustimmt. Bei sämtlichen Stellungnahmen, Angeboten, Verträgen und Internet-Auftritten der Casjopea Design gelten die deutschen Sprachversionen, soweit im Rahmen eines schriftlichen deutschsprachigen Vertrags nichts anderes vereinbart ist.

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§2 Aufträge
  1. Umfang und Bedingungen des Auftrages ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Casjopea Design und dem Auftraggeber. Dabei werden Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten von beiden Parteien schriftlich festgelegt und werden damit Bestandteil der Vertragsbedingungen zwischen der Casjopea Design und dem Kunden.
  2. Ein der Casjopea Design schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Casjopea Design die Übernahme nicht innerhalb von 21 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.
  3. Die Casjopea Design ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Auftraggebers die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Bedingungen zu schaffen, in der Beratung höchstmögliche Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.
  4. Basis der Casjopea Designarbeit ist ein bei einem Meeting protokolliertes Briefing (auch als Mail- / Telefongespräch) . Nach angemessener Frist geht dem Auftraggeber ein entsprechender Kostenvoranschlag zu. Erhebt 3 Werktage nach Eingang beim Auftraggeber dieser keinen Widerspruch, so gilt der Auftrag als angenommen. Ist dies aus Termingründen nicht möglich, wird nach Aufwand berechnet; als Berechnungsgrundlage dienen vorliegende Honorar-Richtlinien der Casjopea Design, marktübliche Honorare, Kontaktberichte, Telefonnotizen oder elektronische Dokumente.
  5. Die in einer Auftragsbestätigung, Vertragsvereinbarung oder eventuellem Angebot genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein.
  6. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung der an die Casjopea Design übertragenen Vorlagen und sonstiger Materialien berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt die Casjopea Design frei von Ansprüchen Dritter die aus möglicherweise unrechtmäßiger Nutzung und Verwendung von Vorlagen und sonstiger Materialien herrühren. Der Auftraggeber hat die nötigen Rechte einzuholen.
  7. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Casjopea Design behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten nach schriftlicher Erteilung des Auftrags vor.
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§3 Abwicklung
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Casjopea Design rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Abwicklung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit ihm diese verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Casjopea Design sichert dem Auftraggeber absolut vertraulichen Umgang mit allen ihr im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnissen sowie den vom Auftraggeber gelieferten Daten und Informationen zu. Die Sorgfaltsund Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
  3. Bei der Abwicklung eines Auftrages verpflichtet sich die Casjopea Design, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Aufraggeber abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen.
  4. Soweit die Casjopea Design im Auftrag des Auftraggebers und im Zuge der Produktionsabwicklung bei Dritten Fremdangebote einholt, berechnet die Casjopea Design dafür, sowie für die Qualitäts- und Terminkontrolle die dafür aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kosten. Dies gilt auch, wenn der Auftrag vom Auftraggeber anderweitig vergeben wird.
  5. Gilt als vereinbart, dass die Casjopea Design im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilt, berechnet die Casjopea Design dafür, sowie für die Qualitätsund Terminkontrolle die dafür aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kosten. Rechnungen werden nach der Prüfung durch die Casjopea Design an den Auftraggeber weitergereicht.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf der Casjopea Design nicht beeinträchtigt wird und diese in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
  7. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Casjopea Design ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Auftrag schriftlich geschlossen so bedarf auch die Bestätigung der Liefertermine der Schriftform.
  8. Betriebsstörungen - sowohl agenturintern als auch bei Zulieferern - aufgrund höherer Gewalt und damit vergleichbarer Ereignisse berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Casjopea Design gegen den Auftraggeber ihr Eigentum.
  9. Von allen vervielfältigten Exemplaren überlässt der Auftraggeber der Casjopea Design mindestens 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Casjopea Design ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
  10. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen, zu beauftragen bzw. zu bezahlen.
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§4 Nutzungsrechte, urheberrechtliche Bedingungen
  1. Von der Casjopea Design erstellte Entwürfe, Vorlagen u.a. können bis zur Beendigung des jeweiligen Auftrags ausschließlich von der Casjopea Design selbst oder von ihr beauftragten Dritten geändert, ergänzt oder in sonstiger Form überarbeitet werden. Hat die Casjopea Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Casjopea Design geändert werden.
  2. Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen oder Konzeptionen, sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen der Casjopea Design, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Casjopea Design. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
  3. Die Casjopea Design erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Mit der Zahlung des Casjopea Designhonorars, einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Vervielfältigung und Nutzung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang hinaus, kann die Casjopea Design eine neuerliche Vereinbarung, sowie eine zusätzliche Honorierung einfordern.
  4. Zieht die Casjopea Design zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie deren Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erwerben und im gleichen Umfang an den Auftraggeber übertragen. Die Casjopea Design wird den Auftraggeber jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Nutzungsrechte informieren. Auf bestehende Rechte von Verwertungsgesellschaften wird die Casjopea Design hinweisen.
  5. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Casjopea Design. Der Auftraggeber darf die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes verarbeiten, veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet.
  6. Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers aus der Geschäftsbeziehung mit der Casjopea Design, wird ausgeschlossen.
  7. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird keine Gewähr seitens der Casjopea Design übernommen. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden; insbesondere ist die Casjopea Design nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
  8. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Casjopea Design und sind auf Wunsch innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber.
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§5 Zahlungsbedingungen
  1. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Casjopea Design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Sofern die Vergütung nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese auf der Basis der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage (Honorar-Richtlinien) der Casjopea Design.
  2. Soll die Casjopea Design komplette Projekt- oder Etatverwaltung inkl. Rechnungskontrolle übernehmen, so ist dies unter folgenden Voraussetzungen möglich: Quartalsweise Vorauszahlungen der budgetierten Summen auf ein individuell einzurichtendes Treuhandkonto sowie quartalsweise Budgetkontrolle mit dem Kunden oder von ihm beauftragter Dritter.
  3. Die Vergütung angefallener Nebenkosten (Nettopreis zzgl. MwSt) wird in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Casjopea Design ist berechtigt, bei Projekten mit Drittanbietern das Angebot im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzuholen und dem Auftrag im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu erteilen. In diesem Fall wird die Rechnung des Drittanbieters direkt an den Kunden überstellt, so kein Treuhandkonto vereinbart worden ist.
  4. Es sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung der kreativen Arbeiten (1. Freigabe oder Druckfreigabe) sowie 1/3 nach Beendigung des Auftrags (Datenübergabe an Auftraggeber/Druckerei, Einrichtung und Fehlersuche bei Internetauftritten).
  5. Dem Auftraggeber kann nach Wunsch vor jeder kosten verursachenden Arbeit ein Kostenvoranschlag in schriftlicher Form unterbreitet werden. Dieser gilt unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers und daraus resultierende Kosten werden dem Auftraggeber berechnet.
  6. Kommt die von der Casjopea Design ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Casjopea Design nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Casjopea Design davon unberührt.
  7. Separat nach Aufwand berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Urheberrechtsübertragungen, sowie technische Kosten für Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, sowie Leistungen für im Auftrag des Auftraggebers hinzugezogener Spezialunternehmungen.
  8. Wird das Zahlungsziel überschritten, so hat die Casjopea Design das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung monatlich Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Darüber hinaus ist die Casjopea Design im Falle einer Überschreitung des Zahlungszieles berechtigt, die geltend gemachte Forderung zu veräußern, einem Versicherung oder sonstigem Dritten zu übereignen oder in sonstiger Weise einen Dritten mit dem Inkasso zu beauftragen.
  9. Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht berechnet. Alle sonstigen Reisen im besonderen Auftrag des Kunden (Promotion, Reisen zu den beauftragten Druckereien, etc) sowie anfallende Spesen werden dem Auftraggeber von der Casjopea Design in Rechnung gestellt.
  10. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Casjopea Design Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen und eine Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Casjopea Design auch zu, wenn der Auftraggeber trotz verzugsbegründeter Mahnung keine Zahlung leistet.
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§6 Beanstandungen, Haftung
  1. Die Casjopea Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Vorlagen, Filme, Daten etc. sorgfältig zu behandeln und bei Beendigung an den Auftraggeber zurückzugeben. Eine Haftung gilt nur bei eigenem Verschulden, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  2. Die Casjopea Design verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Auf für die Casjopea Design erkennbare gewichtige Risiken wird der Auftraggeber von der Casjopea Design hingewiesen.
  3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Casjopea Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Casjopea Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
  4. Der Auftraggeber stellt die Casjopea Design auch von Ansprüchen Dritter frei. Ebenso übernimmt die Casjopea Design keine Haftung für die Richtigkeit der Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
  5. Erachtet die Casjopea Design für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.
  6. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Nach der Druckfreigabeerklärung durch den Auftraggeber ist die Casjopea Design von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Casjopea Design.
  7. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. 8. Die Casjopea Design haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind; auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die Casjopea Design ihre Ersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber ab.
  8. Terminvereinbarungen werden von der Casjopea Design mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die Casjopea Design lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen.
  9. Für die Wettbewerbs- und warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet die Casjopea Design nicht. 11. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Casjopea Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
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§7 Sonstiges
  1. Die Casjopea Design wird alle Unterlagen (Halb- und Fertigerzeugnisse wie Zeichnungen, Repros, Andrucke etc.) für die Dauer der Auftragsabwicklung aufbewahren und anschließend dem Kunden zur Verfügung stellen. Die bezeichneten Unterlagen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Für Beschädigungen haftet die Casjopea Design nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Alle Erklärungen der Casjopea Design können auf elektronischem Weg an den Auftraggeber gerichtet werden. Dies gilt nicht für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses, es sei denn, es wurde schriftlich vereinbart.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten.
  4. Die Casjopea Design ist berechtigt auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinweisen. Sie benötigt hierzu allerdings die Einwilligung des Auftraggebers, welche dieser nicht verwehren darf.
  5. Die Casjopea Design ist berechtigt, in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. Dies gilt entsprechend, wenn die Casjopea Design als Unterunternehmer tätig wird. Der jeweilige Auftraggeber ist dann verpflichtet, mit dem oder den Hauptauftraggebern dieses Recht der Casjopea Design zu vereinbaren.
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§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden,
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist Frankfurt am Main. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Nebenabreden sowie zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung von den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

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Aktualisiert: 21.06.2019